Politik und Mobilfunk
Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland haben bis heute auch umfangreiche Zugeständnisse in Sachen verantwortlichem Ausbau der Netze – dies bedeutet im Konsens mit Ländern und Gemeinden. Die sogenannte Freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung wurde dabei im Jahr 2001 ausgedrückt; diese wurde im Jahr 2008 sogar abermals erweitert und erneuert.
Das bedeutet im Wesentlichen, dass freiwillige Maßnahmen bei der Abstimmung zwischen Netzbetreibern und Kommunen sowie im Bereich Verbraucherschutz permanent durchgeführt werden. Zentrale Bestandteile sind: Die umfangreiche Information der Verbraucher, vor allem im Hinblick auf den Gebrauch von Mobilfunkgeräten, die freiwillige finanzielle Förderung der Mobilfunkforschung, dieTeilhabe der Kommunen an der Standortfindung sowie die Beteiligung am Aufbau eines öffentlichen Messprogramms für Mobilfunkfelder.
Der Hintergrundgedanke dabei ist, dass der Ausbau dieser Netze auf einer gemeinsamen Entscheidung zwischen den Betreibern und den Städten, Gemeinden sowie Landkreisen stattfindet; diese können dabei über die gesetzlichen Bestimmungen aktiv mitbestimmen und fördern. Durch diese Vereinbarung wurden auch entscheidend die Interessen der Verbraucher gestärkt.
Einführung und Kontrolle von Reglementierungen
Der Verbraucher profitiert heute auch durch die freiwilligen Zugeständnisse beider Seiten in folgendem Punkt: Die Einführung der Angabe der sogenannten spezifischen Absorbtionsrate, kurz SAR. Dieser Wert beschreibt nunmehr den Wert der Sendeleistung, die während des Telefonats der menschliche Körper aufnehmen kann.
Die Angabe bezieht sich dabei auf eine relative Erwärmung des Gewebes durch die Sendeleistung des Endgerätes – je kleiner der Wert desto weniger erwärmt sich das Gewebe. Die SAR wird in Watt pro kg meist angegeben – der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte Grenzwert liegt bei 2,0W/kg





